Lass mich raten: Du bastelst gerade an deiner eigenen Internetpräsenz und fragst dich gerade: Um was sollte ich mich eigentlich als erstes kümmern?
Bei Verlagsautoren ist das Thema hier meist einfach: Der Verlag kümmert sich!
Bei freien Autoren und Selfpublishern sieht die Sache schon ganz anders aus: Hier bist du selbst gefragt!
Natürlich ist das nun alles wieder höchst individuell, ein paar gute Grundlagen hab ich aber für dich!
Inhalt
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Also an dieser Stelle der Hinweis: Dieser Beitrag stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Daher übernehme ich hierfür auch keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Im Zweifelsfall bitte ich dich an dieser Stelle: Ziehe bezüglich der rechtlichen Aspekte einen Fachanwalt zu Rate.
Das Rechtliche
Fangen wir erst einmal ganz trocken an, mit ein paar Dingen, die ich immer als erstes auf eine Webseite packe. Einfach, weil man eben diese gerne aufschiebt und dann ist die Seite plötzlich live – und auch, um den lästigen „Papierkram“ aus dem Weg zu haben.
Keine Angst, eigentlich ist das alles nur halb so schlimm! Orientiere dich einfach an dem, was andere (größere) Webseiten so an Texten fabriziert haben. Das ist schon mal ein guter Start. Eine Webpräsenz als Autor ist meistens ja nicht ganz so komplex, wie die der großen Social-Media-Plattformen! 😉
Deshalb von mir der Tipp: Erst das trockene, dann der Spaß (Gestaltung und sinnvolle Inhalte)
Du brauchst ein Impressum
Ohne Impressum geht heutzutage nichts mehr. Weder in deinen Büchern, noch auf deiner Homepage! Bei Verlagsautoren findest du hier meist die Anschrift des Verlags.
Generell gilt: Jede Website muss mit einem Impressum versehen werden.
Die Rechtslage (hier in Deutschland) lässt in diesem Fall überraschend wenig Raum für Interpretation:
Ein Impressum ist für Websites und gedruckte Werke in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 TMG). Es muss leicht zugänglich und klar erkennbar sein. Enthalten sein müssen: Name und ladungsfähige Adresse (eine Postanschrift, an der Zustellungen möglich sind, also kein Postfach), Kontaktdaten wie E-Mail oder Telefonnummer und, bei Gewerbetreibenden, Angaben wie Rechtsform, Handelsregisternummer oder Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden. Eine ladungsfähige Adresse ist eine Anschrift, unter der man rechtlich erreichbar ist, also z. B. der Wohnsitz oder Firmensitz. Ein Pseudonym als Name ist unzulässig, da der vollständige, bürgerliche Name (oder der des Verlags) angegeben werden muss, um Transparenz zu gewährleisten. Bei Verlagsautoren reicht oft die Verlagsadresse, wenn diese die Verantwortung übernimmt.
Ganz wichtig mitzunehmen sind folgende Punkte. Diese Fehler habe ich nämlich gerade bei Selfpublishern häufig entdeckt!
- Du bist Herausgeber. Nicht dein Verlag!
- Damit bist du direkt für deine Veröffentlichungen verantwortlich (Das gilt für Buch und auch deine Homepage!)
- Es muss entweder deine eigene, oder eine andere ladungsfähige Adresse ins Impressum (nicht jeder Impressums-Service bietet das auch tatsächlich! Also Obacht!)
- Es muss dein echter Name ins Impressum nicht dein Pseudonym!
Falls bei dir nun ein paar Fragezeichen auftauchen sollten, hier noch ein paar weitergehende Informationen.
Was ist eine ladungsfähige Adresse?
Eine ladungsfähige Adresse ist eine Postanschrift, unter der eine Person oder ein Unternehmen rechtlich erreichbar ist, sodass offizielle Schriftstücke, wie Gerichtsdokumente, zugestellt werden können. Sie muss einen konkreten Ort angeben, an dem die Zustellung tatsächlich möglich ist, wie Wohnsitz oder Firmensitz. Ein Postfach reicht nicht aus, da es keine physische Präsenz garantiert. Im Impressum dient sie dazu, die Identität und Erreichbarkeit des Verantwortlichen transparent zu machen.
Was ist ein Impressums-Service?
Ein Impressumsservice ist ein Dienst, der von Drittanbietern angeboten wird, um die gesetzlich vorgeschriebene Impressumspflicht zu erfüllen, ohne die private Adresse des Website-Betreibers anzugeben. Der Dienstleister stellt eine ladungsfähige Adresse bereit, die im Impressum genutzt werden kann, und leitet eingehende Post an den Betreiber weiter. Dies ist besonders nützlich für Privatpersonen oder Selbstständige, die ihre Privatsphäre schützen möchten, aber dennoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen.
Warum kein Pseudonym? Auch nicht bei einem Impressumsservice?
Ein Pseudonym ist im Impressum nicht zulässig, da § 5 TMG verlangt, dass der vollständige, bürgerliche Name oder der Name eines Unternehmens/Verlags angegeben wird, um Transparenz und rechtliche Klarheit zu gewährleisten. Dies dient dazu, dass Betroffene oder Behörden genau wissen, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Auch bei einem Impressumsservice bleibt diese Pflicht bestehen: Der echte Name muss angegeben werden, während die Adresse des Dienstleisters verwendet werden kann. Ein Pseudonym würde die Identifizierung erschweren und die gesetzliche Nachvollziehbarkeit untergraben.
Warum wählt man dann überhaupt ein Pseudonym?
Autoren wählen oft ein Pseudonym, um ihre Identität zu schützen, verschiedene Genres zu trennen oder kreative Freiheit zu gewinnen. Beispielsweise kann ein Autor unter einem Pseudonym in einem neuen Genre experimentieren, ohne die Erwartungen des Publikums an den bisherigen Werken zu beeinflussen. Pseudonyme ermöglichen auch Kooperationen, bei denen mehrere Autoren unter einem gemeinsamen Namen veröffentlichen, oder sie dienen dem Marketing, um einen eingängigen Künstlernamen zu etablieren. Trotzdem bleibt für rechtliche Zwecke, wie das Impressum, der echte Name erforderlich, um Transparenz sicherzustellen.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung?
Kommen wir zum nächsten, häufig übersehenem Punkt: Die Datenschutzerklärung.
Falls du dir jetzt denken solltest: Brauch ich nicht!
Dann irrst du dich mit (zumindest) 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit! Denn: Sobald du Daten dritter (also deiner Besucher und Leser) verarbeitest bist du hier recht schnell dabei! Es reicht meist schon eine Kommentarfunktion, ein Kontaktformular oder ein Newsletter.
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Eine Datenschutzerklärung ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, das detailliert beschreibt, wie personenbezogene Daten von Nutzern erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Sie basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die seit 2018 gilt und in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt wird. Das Ziel ist Transparenz gegenüber den Betroffenen zu schaffen, ihnen ihre Rechte aufzuklären und das Vertrauen in die Datenverarbeitung zu stärken. Sie ist kein Vertrag, sondern eine einseitige Information, die klar, verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein muss. In der Praxis findet man sie oft als separaten Link im Footer einer Website, und sie muss jederzeit leicht zugänglich sein, ohne dass der Nutzer sich anmelden oder navigieren muss.
Wann braucht man eine Datenschutzerklärung?
Eine Datenschutzerklärung ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, was nach DSGVO-Definition Daten umfasst, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen, wie Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Standortdaten. Das betrifft fast jede Website oder App in Deutschland und der EU, sobald Elemente wie Cookies, Tracking-Tools (z. B. Google Analytics), Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen oder Kommentarfunktionen vorhanden sind. Selbst bei rein informativen Seiten ohne interaktive Elemente kann eine Erklärung nötig sein, wenn Server-Logs IP-Adressen speichern. Ausnahmen gelten nur für rein private, nicht-kommerzielle Nutzungen ohne Datenverarbeitung. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes, weshalb auch kleine Blogs oder Online-Shops betroffen sind. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und erstreckt sich auf alle, die in der EU tätig sind oder EU-Bürger ansprechen.
Was gehört in eine Datenschutzerklärung?
In eine Datenschutzerklärung müssen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO umfassende Angaben enthalten sein, um die Betroffenen vollständig zu informieren. Dazu gehören: Die Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen (z. B. Name, Adresse, E-Mail des Website-Betreibers oder des Datenschutzbeauftragten, falls erforderlich); die Zwecke der Datenverarbeitung (z. B. für Marketing, Analyse oder Vertragsabwicklung); die Rechtsgrundlage (wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse); Kategorien der verarbeiteten Daten (z. B. Nutzungsdaten, Kontaktdaten); Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. Drittanbieter wie Hosting-Provider oder Zahlungsdienste); die Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung derselben; Hinweise auf die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde); Informationen zu automatisierten Entscheidungen oder Profiling, falls zutreffend; Details zu Datenübermittlungen in Drittländer und den entsprechenden Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln); sowie spezifische Angaben zu Cookies, Tracking-Tools und Social-Media-Plugins, inklusive Opt-out-Möglichkeiten. Die Erklärung sollte strukturiert, aktuell und auf Deutsch (oder in der Sprache des Nutzers) verfügbar sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wie halte ich meine Datenschutzerklärung möglichst einfach und kurz?
Verständliche Frage, einfache Antwort! Speichere und Verarbeite einfach möglichst wenig Daten deiner Besucher! Beispiele Gefällig?
- Bei WordPress (und auch bei vielen Webbaukästen) kann man deaktivieren, dass die IP-Adresse zu einem Kommentar gespeichert wird
- Es gibt mittlerweile viele DSGVO-Konforme Plugins für Newsletter, Statistiken etc. Wenn möglich, dann würde ich immer zu diesen tendieren!
Die Cookie-Richtlinie und das Cookie-Banner
Webseiten stehen auf Kekse. Nahezu jede Seite nutzt sie und sei es einfach nur, um zu erkennen, ob ein Nutzer vor kurzer Zeit schon mal da war.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du dieses Dokument, wie auch das hierbei typischerweise eingeblendete Banner, liegt also ebenfalls bei nahezu 90%. „Raus“ bist du hier meist nur, wenn du eine reine in html gebastelte Webseite hast. Sobald du im Hintergrund auf ein CMS (Content-Management-System) setzt (z.B. WordPress, Typo3, …) sitzt du auch hier schon mit im Boot!

Was ist eine Cookie-Richtlinie?
Eine Cookie-Richtlinie ist ein Dokument, das Nutzer über den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien (z. B. Pixel-Tags oder Web-Beacons) auf einer Website informiert. Sie basiert auf der EU-ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG, ergänzt durch die DSGVO), die Transparenz und Nutzereinwilligung bei der Verarbeitung von Daten durch Cookies vorschreibt. Ziel ist es, Nutzer über Art, Zweck und Speicherdauer der Cookies aufzuklären und ihre Rechte, wie Einwilligung oder Ablehnung, zu erläutern. Sie wird oft in einer separaten Seite oder als Teil der Datenschutzerklärung bereitgestellt, typischerweise über ein Cookie-Banner, das bei Website-Besuch angezeigt wird.
Wann braucht man eine Cookie-Richtlinie?
Eine Cookie-Richtlinie ist erforderlich, sobald eine Website Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzt, die Daten auf dem Gerät eines Nutzers speichern oder darauf zugreifen, sofern diese nicht rein technisch notwendig sind (z. B. für Warenkorb-Funktionen). Dies betrifft insbesondere Marketing-, Analyse- oder Tracking-Cookies (z. B. von Google Analytics), die personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder Surfverhalten verarbeiten. In der EU ist eine informierte, freiwillige Einwilligung vor Setzen solcher Cookies Pflicht (Opt-in), außer bei essenziellen Cookies. Jede Website, die solche Technologien nutzt und sich an EU-Nutzer richtet, muss eine Cookie-Richtlinie bereitstellen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ohne sie drohen Abmahnungen oder Bußgelder gemäß DSGVO.
Was gehört in eine Cookie-Richtlinie?
Eine Cookie-Richtlinie muss gemäß DSGVO und ePrivacy-Richtlinie klar und umfassend informieren. Enthalten sein müssen: eine Erklärung, was Cookies sind und wie sie funktionieren; eine Liste der verwendeten Cookies (z. B. essenzielle, funktionale, Analyse- oder Marketing-Cookies) mit deren Zweck (z. B. Nutzerverfolgung, Werbung); die Speicherdauer jedes Cookies; Angaben zu Drittanbietern, die Cookies setzen (z. B. Google, Meta); Informationen zur Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung für nicht-essenzielle Cookies); Hinweise auf die Rechte der Nutzer (z. B. Widerruf der Einwilligung, Ablehnung von Cookies); sowie Anweisungen, wie Nutzer Cookies in ihrem Browser verwalten oder deaktivieren können. Ein Cookie-Banner sollte zudem eine einfache Opt-in/Opt-out-Möglichkeit bieten. Die Richtlinie muss leicht zugänglich, verständlich und aktuell sein, um rechtlichen Anforderungen zu genügen.
Klingt komplex! Kann mir das nicht jemand abnehmen?
Die einfache Antwort: Ja!
Für nahezu jedes CMS auf dieser Welt gibt es hier entsprechende Plugins. Hier mal ein Beispiel (keine Werbung!):

Die meisten bringen auch gleich noch die Funktionalität des Cookie-Banners mit, das ihr auf so vielen Webseiten heutzutage seht.
Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen
Auch bei meinem letzten gut gemeinten Ratschlag bist du schneller mit im Boot, als du denkst, oder dir lieb ist. Hast du externe Links auf deiner Seite? Gratulation! Deine Autorenseite braucht einen Haftungsausschluss!
Was ist ein Haftungsausschluss und was sind Nutzungsbedingungen?
Ein Haftungsausschluss ist ein rechtliches Dokument, das die Haftung des Website-Betreibers oder Anbieters für bestimmte Inhalte, Links oder Schäden begrenzt, die durch die Nutzung der Website oder Dienstleistungen entstehen könnten. Er informiert Nutzer, dass sie die Website auf eigenes Risiko verwenden und der Betreiber nicht für alle Eventualitäten verantwortlich gemacht werden kann. Nutzungsbedingungen (auch Terms of Use oder AGB) sind verbindliche Regeln, die festlegen, wie eine Website oder ein Dienst genutzt werden darf. Sie definieren Rechte und Pflichten von Betreiber und Nutzer, z. B. bezüglich Inhalte, Verhalten oder Zahlungen. Beide Dokumente dienen dem rechtlichen Schutz und der Klarheit, sind aber rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung.
Wann braucht man einen Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen?
Ein Haftungsausschluss ist sinnvoll, sobald eine Website Inhalte bereitstellt, die potenziell fehlerhaft, veraltet oder risikobehaftet sein könnten, wie Beratungsinformationen (z. B. rechtliche oder medizinische Tipps) oder externe Links. Er ist besonders wichtig für Blogs, Foren oder Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, um Haftungsrisiken bei Missbrauch oder Fehlinformationen zu minimieren. Nutzungsbedingungen werden benötigt, wenn die Nutzung der Website oder des Dienstes geregelt werden soll, etwa bei E-Commerce-Plattformen, Mitgliederbereichen, Foren oder Apps mit kostenpflichtigen Funktionen. Sie sind essenziell, wenn Nutzer Inhalte hochladen, Zahlungen tätigen oder spezifische Verhaltensregeln einhalten müssen. Beide Dokumente sind für professionelle Websites in der EU ratsam, um rechtliche Konflikte zu vermeiden, auch wenn sie keine gesetzliche Pflicht sind.
Was gehört in einen Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen?
Ein Haftungsausschluss sollte klarstellen, dass der Betreiber nicht für Schäden haftet, die durch Nutzung der Website, fehlerhafte oder veraltete Inhalte, externe Links oder technische Probleme entstehen. Er sollte Angaben zur Eigenverantwortung der Nutzer, zur Nicht-Garantie von Inhalten (z. B. Vollständigkeit, Richtigkeit) und zur Haftungsbegrenzung (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) enthalten. Nutzungsbedingungen müssen die erlaubten und verbotenen Nutzungsarten (z. B. keine illegale Nutzung, kein Spamming), Rechte an Inhalten (z. B. Lizenzierung von hochgeladenen Inhalten), Zahlungsbedingungen (falls zutreffend), Kündigungs- oder Sperrungsregelungen, Datenschutzhinweise und das anwendbare Recht (z. B. deutsches Recht) umfassen. Beide Dokumente sollten klar, verständlich und leicht zugänglich sein, idealerweise über einen Footer-Link, und können mit Hinweisen auf die Datenschutzerklärung oder das Impressum verknüpft werden.
Noch ein abschließender Tipp zum Thema externe Links
Auch hier kann dir die schöne Welt der Plugins ein wenig helfen. Mit dem ein oder anderen Tool kannst du nämlich externe Links sehr einfach für deine Besucher kennzeichnen. Das macht die ganze Sache um einiges transparenter!
Hier ein Beispiel: google.de
Der Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag)
Auch wenn ein AV-Vertrag nicht auf deine Homepage kommt – oder vielleicht auch gerade deswegen – wird er häufig vergessen. Dabei ist das Thema wirklich einfach und schnell erklärt. Ja – wir leben hier in einem Land der Paragraphen-Ritter. Ist halt so, kann ich auch nicht ändern! 😉
Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Art. 28 DSGVO, das zwischen einem Website-Betreiber (Verantwortlicher) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), wie einem Hosting-Provider oder Newsletter-Tool, geschlossen wird, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Der Vertrag regelt Pflichten, wie Datensicherheit, Vertraulichkeit und Löschfristen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Er ist wichtig, da er sowohl den Betreiber als auch den Dienstleister rechtlich absichert und Bußgelder bei Verstößen vermeidet. Häufig wird er vergessen, weil kleine Webseiten-Betreiber oder Selbstständige die Komplexität der DSGVO unterschätzen oder nicht wissen, dass Dienste wie Cloud-Speicher oder Analyse-Tools einen ADV erfordern. Da der ADV eine interne Vereinbarung ist, muss er nicht auf der Homepage veröffentlicht werden, sondern dient der Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden.
Abschließen solltest du den AVV auf jeden Fall. Webhoster, Newsletter-Dienstleister etc. kennen das. Bei den meisten ist das pure Routine und mit ein paar Knopfdrücken erledigt, kostenlos und innerhalb von ein paar Minuten geschehen.
Der eigentliche Inhalt
Uff! Ganz schön viel, oder? Das kann einen, gerade bei der ersten Webseite, schon ziemlich erschlagen!
Aber: Die Basics haben wir jetzt hinter uns gebracht!
Zeit, sich um den Inhalt Gedanken zu machen!
Das Design kommt später – vertrau mir!
Wie sollte meine Seite generell aufbereitet sein?
- Ton und Stil: Wähle einen Ton, der zu deinem Genre und deiner Zielgruppe passt – locker und humorvoll für Jugendbücher, seriös und informativ für Sachbücher. Sprich die Leser direkt an („Du“ statt „man“), um Nähe zu schaffen.
- Persönlichkeit zeigen: Nutze deinen Schreibstil, um deine Marke zu präsentieren. Ein Krimiautor könnte mysteriös klingen („Schatten und Geheimnisse sind mein Zuhause“), ein Kinderbuchautor verspielt („Ich träume von Drachen und sprechenden Wäldern“).
- Aktualität: Halte die Seite aktuell, z. B. mit neuen Veröffentlichungen oder Events, um Engagement zu fördern.
Das Offensichtliche: Was muss auf meine Autoren-Homepage?
Ganz ehrlich, die Frage beantwortet sich schon fast von selbst, oder? DU musst auf deine Autoren-Homepage (oder dein Pseudonym)! Denn du als Autor spielst hier ja neben deinen Veröffentlichungen die eigentliche Rolle. Eine Autoren-Homepage soll also in erster Linie eine Sache machen: Dich deinen Lesern vorstellen.
Wir sprechen hier also von einer ganz klassischen Portfolio-Seite.
Und eben diese klassischen Portfolios sind eigentlich immer ziemlich ähnlich aufgebaut:
- Startseite, die einen guten Überblick über dich und deine Dienstleistungen/Produkte geben soll
- Deine einzelnen Dienstleistungen/Produkte in der Vorstellung
- Eine „Über mich“ Seite
- Eine einfache Kontaktmöglichkeit
- Manchmal (wie hier) ein kleiner Blog
Wichtig dabei ist, dass der Nutzer alles in einer guten Struktur präsentiert bekommt, ohne viel in die Tiefe klicken zu müssen. Deine Haupt-Navigation (bei mir oben auf der Seite) sollte also in etwa so aussehen:
- Startseite/Homepage
- Blog/News (optional)
- Produktkategorie 1
- Produktkategorie 2
- Produktkategorie x
- About me
- Kontakt

That’s it! Einfach, oder?
Deine Startseite als Autor oder Selfpublisher
Deine Startseite ist sowas wie eine Visitenkarte. Hier solltest du also durchaus etwas mehr Zeit einplanen. Sowohl für die inhaltliche-, als auch für die graphische Gestaltung. Als Verlagsautor oder Selfpublisher beantwortet sich das meiste wohl hiermit schon ganz von alleine, oder?
Was möchte der Nutzer denn gerne auf dem ersten Blick sehen?
- Ein kleines „Über den Autor“ (vielleicht mit einem Link zu einer längeren „About-Me“ Seite)
- Die aktuellen Veröffentlichungen
- Optional: Die kommenden Veröffentlichungen
- Optional: Die Letzten Blog-Beiträge
- Oft Unterschätzt: Der Newsletter!

Hier darf es später gerne ein wenig bunt, knallig und animiert werden. Bei der restlichen Webseite würde ich allerdings mit Animationen eher sparsam umgehen.
Der Blog eines Autors oder Selfpublishers
Hier gilt nun (in der Regel): Einfachheit ist King!
Wenn du keine Tags für deine Beiträge brauchst, dann lass sie weg. Du brauchst keine Kategorien, um deinen Blog zu organisieren, weil es eh immer nur „News“ sind? Dann lass auch diese weg.
Beim Großteil der Autoren geht es hier nur darum, mit der Leserschaft in Kontakt zu treten. Mach dir das Leben hier nicht unnötig schwer und reduziere alles auf ein Minimum.
Wenn du doch Kategorien verwenden möchtest, hier ein kleiner Tipp:
- News
- (optional) Aus dem Leben/Schreiber-Alltag
- Buch-Serie 1
- …
- Buch-Serie n
Hauptkategorien
Auch hier gilt ein Prinzip aus der Software-Entwicklung „KISS“ – „Keep It Simple, Stupid“ oder auch „Keep it short and simple“.
- Deine Kategorie hat eine Überschrift (z.B. Bücher/Veröffentlichungen/Kurzgeschichten/Artikel/Lektorat…)
- Einen Untertitel passend zur Kategorie.
- Den Inhalt (Also deine Bücher, oder eine Aufstellung deiner Dienstleistungen)
Wenn du deine Bücher in unterschiedliche Serien untergliedern kannst, dann mach das vielleicht hier noch zur besseren Struktur (auf der „Bücher-Seite“). Ein Klick aufs Buch führt dann zu den Details. Simpel, oder?
Die „About me“ Seite als Autor richtig füllen
Hier widme ich mich mal wieder etwas tiefgreifender dem Thema. Denn, wir erinnern uns an den Anfang des Beitrags, deine Webseite ist deine Visitenkarte als Autor. Ganz egal, ob Verlagsautor oder Selfpublisher.
Was gehört auf die „About-Me“-Seite?
- Persönliche Vorstellung: Stelle dich mit deinem Namen (oder Pseudonym, falls verwendet) vor und gib einen Einblick in deine Persönlichkeit. Beschreibe, was dich als Autor antreibt, z. B. deine Leidenschaft fürs Schreiben, deine Inspirationsquellen oder deinen Werdegang als Autor. Ein kurzer, persönlicher Satz wie „Ich schreibe, weil Geschichten die Welt verbinden“ kann eingängig sein.
- Hintergrund und Schreibfokus: Erkläre, welche Genres oder Themen du bevorzugst (z. B. Fantasy, Krimi, Sachbuch) und warum. Teile mit, was dich einzigartig macht, z. B. spezielle Erfahrungen oder Perspektiven, die in deine Werke einfließen.
- Persönliche Details (optional): Ein paar private Details, wie Hobbys, Lieblingsbücher oder dein Wohnort (ohne genaue Adresse), machen dich nahbar. Zum Beispiel: „Wenn ich nicht schreibe, wandere ich in den Alpen oder lese Klassiker.“
- Foto oder visuelles Element: Ein sympathisches Porträtfoto oder ein themenbezogenes Bild (z. B. Schreibplatz, Bücherstapel) schafft Vertrauen und visuelle Anziehungskraft.
In welchem Genre macht ein Lebenslauf sinn?
Manchmal findet man auf der About-me Seite einen Lebenslauf. Aber: Brauche ich den überhaupt?
Klares JEIN! Für mich ist das Genre-Abhängig!
Ein Lebenslauf ist nicht immer notwendig, aber in bestimmten Genres oder Kontexten sinnvoll:
- Sachbuch und Fachliteratur: Leser von Sachbüchern (z. B. Ratgeber, Wissenschaft, Biografien) erwarten oft Informationen über deine Qualifikationen, wie akademische Abschlüsse, Berufserfahrung oder Expertise im Thema. Ein Lebenslauf untermauert deine Glaubwürdigkeit, z. B. „Dr. Anna Müller, Psychologin mit 15 Jahren Erfahrung in Verhaltenstherapie.“
- Historische Romane oder journalistische Werke: Hier kann ein Lebenslauf zeigen, dass du fundierte Recherchen durchführst oder einen relevanten Hintergrund hast (z. B. Historiker, Journalist).
- Kreative Genres (z. B. Fantasy, Krimi): In belletristischen Genres ist ein Lebenslauf weniger wichtig. Leser interessieren sich mehr für deine Geschichten als für formale Qualifikationen. Stattdessen kannst du Anekdoten oder kreative Meilensteine teilen, z. B. „Meine erste Kurzgeschichte schrieb ich mit 12 in einem Baumhaus.“
Mein beruflicher Werdegang ist hier also kaum von Relevanz. Wäre ich allerdings in einem früheren Leben hauptberuflich ein Kommissar, oder ein Bundeswehrsoldat gewesen und ich würde mich ausschließlich mit Kriminalromanen oder mit Kriegsgeschichten befassen, dann würde ich meinen Lebenslauf wahrscheinlich einbauen. - Wann weglassen?: Wenn du ein Pseudonym nutzt oder deine Privatsphäre schützen möchtest, kannst du auf einen Lebenslauf verzichten und stattdessen erzählerisch deinen Werdegang beschreiben.
Was möchten Leser wissen?
Versetz‘ dich doch einfach mal in deine Leserschaft hinein. Was möchten sie wissen? Wie können sie dich durch diese Seite besser kennenlernen? Was bindet sie vielleicht sogar ein wenig an deine Geschichten?
- Wer steckt hinter den Geschichten?: Leser wollen eine Verbindung zum Menschen hinter den Büchern. Sie interessieren sich für deine Motivation, deinen Schreibstil und was dich inspiriert.
- Warum schreibst du in deinem Genre?: Erkläre, warum du z. B. dystopische Romane oder Kinderbücher schreibst. Das gibt Einblick in deine Vision.
- Was macht dich besonders?: Hebe hervor, was dich von anderen Autoren abhebt, z. B. einzigartige Lebenserfahrungen, kultureller Hintergrund oder ein besonderer Schreibansatz.
- Wie können sie dich erreichen?: Leser schätzen es, wenn sie dich über Social Media oder Newsletter verfolgen können, um Updates zu neuen Büchern oder Events zu bekommen.
- Persönliche Anekdoten: Kleine Geschichten, wie „Mein erster Roman entstand während einer Zugfahrt durch Italien,“ machen dich greifbar und bleiben im Gedächtnis.
Wie sollte die „About-Me“-Seite aufbereitet sein?
- Struktur: Gliedere die Seite klar, z. B. mit Überschriften wie „Wer ich bin“, „Meine Bücher“, „Was mich inspiriert“. Kurze Absätze und Bulletpoints erhöhen die Lesbarkeit.
- Visuelle Gestaltung: Verwende ein ansprechendes Layout mit einem Foto, klarer Schrift und ausreichend Weißraum. Verlinke Social Media oder Bücher, aber überlade die Seite nicht.
- Länge: Halte es prägnant – 200 bis 400 Wörter reichen, um informativ, aber nicht überfordernd zu sein. Lange Lebensläufe oder Listen können in einem separaten Abschnitt oder als Download angeboten werden.
- Persönlichkeit zeigen: Nutze deinen Schreibstil, um deine Marke zu präsentieren. Ein Krimiautor könnte mysteriös klingen („Schatten und Geheimnisse sind mein Zuhause“), ein Kinderbuchautor verspielt („Ich träume von Drachen und sprechenden Wäldern“).
Ein paar Worte zum Design und zum Layout deiner Webseite als Autor
Layout und Design sind Themen, die an dieser Stelle nun den Rahmen sprengen würden. Ein paar grundlegende Dinge möchte ich dir aber dennoch mit auf den Weg zu deiner Eigenen Webseite als Selfpublisher oder Verlagsautor geben.
Ein ansprechendes Layout und Design für die Webseite eines Autors sind entscheidend, um Leser zu fesseln und einen professionellen Eindruck zu hinterlassen. Die Gestaltung sollte die Persönlichkeit und das Genre des Autors widerspiegeln, dabei aber klar, benutzerfreundlich und funktional bleiben.
Beginne mit einer klaren Struktur: Eine übersichtliche Navigation mit Links zu „Home“, „Über mich“, „Bücher“, „Blog“ und „Kontakt“ erleichtert es Besuchern, sich zurechtzufinden.
Wähle ein Farbschema, das zu deinem Genre passt – dunkle, gedämpfte Töne für Krimis oder Thriller, lebendige Farben für Kinderbücher oder romantische Geschichten. Verwende eine gut lesbare Schriftart, wie eine serifenlose Schrift für moderne Genres oder eine klassische Serifenschrift für historische Romane, und achte auf ausreichende Schriftgröße und Kontrast, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Bilder sind essenziell: Ein hochwertiges Autorenfoto oder thematische Grafiken, wie Buchcover oder stimmungsvolle Illustrationen, schaffen visuelle Anziehungskraft, sollten aber die Ladezeit nicht beeinträchtigen.
Setze auf ein responsives Design, das auf allen Geräten – Desktop, Tablet, Smartphone – einwandfrei funktioniert, da viele Leser mobil surfen. Integriere Call-to-Actions, wie „Jetzt mein Buch kaufen“ oder „Newsletter abonnieren“, dezent, aber gut sichtbar, um Interaktionen zu fördern.
Halte das Design minimalistisch, vermeide überladene Elemente oder grelle Animationen, die vom Inhalt ablenken könnten. Schließlich sorge für schnelle Ladezeiten durch optimierte Bilder und sauberen Code, da dies sowohl die Nutzererfahrung als auch die Suchmaschinenoptimierung verbessert.
Und zuletzt, besonders wichtig: Teste die Webseite regelmäßig auf Funktionalität und passe das Design an neue Veröffentlichungen oder Leserfeedback an, um stets aktuell und ansprechend zu bleiben.
Ich hoffe, dir hat meine kleine Zusammenfassung ein wenig weitergeholfen? Wenn bei dir noch Fragen offen sind, dann gerne ab in die Kommentare damit!
Frohes Schreiben!
Janus
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